Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die Leuchtmanufaktur mit Verbrauchern im Rahmen dieses Online-Shops oder ansonsten im Wege des Fernabsatzes abschließt. Verbraucher ist, wer den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Zustandekommen des Vertrags
Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an die Leuchtmanufaktur ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie, können wir dieses Angebot annehmen. Nach der Bestellung erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine automatisch generierte E-Mail (Bestellbestätigung), die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten wiedergibt. Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung des Objekts zustande. Die Auftragsbestätigung enthält alle Bestelldetails, eine Proformarechnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Bestellvorgang über den Online-Shop umfasst insgesamt vier Schritte. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschten Objekte aus und fügen Sie sie in Ihrem Warenkorb. Im zweiten Schritt gehen Sie zur Kasse und geben Sie Ihre Kontaktdaten mit Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein. Im dritten Schritt wählen Sie, ob Sie die AGB’s gelesen, verstanden und akzeptieren möchten. Im letzten Schritt haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, bevor Sie Ihre Bestellung durch Klicken auf „Kaufen“ an uns absenden.
3. Speicherung des Vertragstextes
Den Vertragstext Ihrer Bestellung speichern wir. Sie können diesen vor der Versendung Ihrer Bestellung an uns ausdrucken, indem Sie im letzten Schritt der Bestellung auf „Drucken” klicken. Wir senden Ihnen außerdem eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Objekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Eigentum des Designers.
5. Preise und Versandkosten
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Wir versenden derzeit ausschließlich innerhalb Deutschlands. Die Versandkosten werden größen- und gewichtsabhängig kalkuliert. Ab einem Bestellwert von 500 Euro (inkl. MwSt) ist die Bestellung Versandkostenfrei. Der Mindestbestellwert im Online-Shop beträgt 100 Euro (inkl. MwSt).
6. Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht
Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung des Objekts widerrufen. Die Frist beginnt am Tag an dem Sie das Objekt erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Objekts.
Ausschluss des Widerrufsrechts:
Vom Rückgabe/Widerrufsrecht ausgeschlossen (§ 312d Abs. 4 BGB) sind alle Objkete, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
Leuchtmanufaktur
Friedenstraße 24, 81671 München
kontakt[at]leuchtmanufaktur.com
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Können Sie uns das Objekt ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung des Objkets ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Objkets zurückzuführen ist.
Paketversandfähige Objekte sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Objekte werden bei Ihnen abgeholt.
7. Lieferbedingungen
Bitte beachten Sie bei der Bestellung, die für jedes Leuchtobjekt angegebene Lieferzeit. Je nach Leuchtobjekt können die Lieferzeiten zwischen 2-4 Wochen liegen. Die Leuchtobjekte sind Einzelstücke und werden erst nach Bezahlung hergestellt. Die Lieferzeitangaben gelten ab Eingang Ihrer Zahlung. Sobald Ihr Unikat fertiggestellt ist, bringen wir das Objekt in den Versand und informieren wir Sie per E-Mail mit eine Versandbestätigung.
8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse durch Vorab-Überweisung. In der Auftragsbestätigung erhalten Sie eine Proformarechnung und die Bankverbindung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Je früher Sie den Rechnungsbetrag überweisen, umso schneller kann die Produktion begonnen werden. Nur bei Selbstabholung besteht die Möglichkeit auf eine Barzahlung oder Zahlung mit Karte (EC, MasterCard und Visa) zu tätigen. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
9. Gewährleistung
Die Leuchtmanufaktur übernimmt keine Gewähr für geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware. Kleinere Abweichungen (z.B. Farbe, Form, Holzqualität) sind zulässig. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge.
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung bzw. Leistungen oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Empfang schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Als Gewährleistung kann der Besteller grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen; der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Der Besteller kann Minderung verlangen, wenn Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder werden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche. Das Gleiche gilt, wenn der Besteller selbst Änderungen vornimmt oder dem Auftragnehmer die Feststellung der Mängel erschwert. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit wird der Schadensersatz auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt.
10. Datenschutz
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Beim Besuch unseres Internetangebots werden mit aktivierter IP-Anonymisierung Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.
Dauer der SpeicherungPersonenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
Ihre Rechte
Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:
Leuchtmanufaktur
Friedenstraße 24, 81671 München
kontakt[at]leuchtmanufaktur.com
Links auf andere Internetseiten
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11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. Soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Leuchtmanufaktur vereinbart.
Stand: 18. Juni 2014
Allgemeine Geschäftsbedingungen Produktdesign (AGP)
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Leuchtmanufaktur und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge bezüglich Design-Leistungen. Die Geschäftsbedingungen bei der Auftragsvergabe an die Leuchtmanufaktur gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich widerspricht.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Grundlagen abweichende Klauseln enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Grundlagen, wenn der Designer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Grundlagen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von den hier aufgeführten Grundlagen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Leuchtmanufaktur ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Die Entwicklung von Designvorlagen und die Einräumung von Lizenzen an solchen Vorlagen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Entwicklungs- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
2. Entwicklung von Designvorlagen
Wird die Leuchtmanufaktur mit der Entwicklung von Designvorlagen beauftragt, besteht für ihn Gestaltungsfreiheit.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Leuchtmanufaktur übergebenen Unterlagen und Informationen berechtigt ist und dass diese frei sind von Rechten Dritter. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Unterlagen und Informationen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber der Leuchtmanufaktur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Der Auftraggeber kann nach Abnahme der Designvorlagen frei entscheiden, ob er die Vorlagen verwerten will. Entscheidet er sich gegen eine Nutzung, endet der Vertrag. Die Leuchtmanufaktur behält in diesem Fall seinen Anspruch auf das Werkhonorar sowie das Recht, sein Werk selbst zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen.
Sind die zur Abnahme vorgelegten Designentwürfe vertragsgemäß und wünscht der Auftraggeber dennoch eine Änderung der Entwürfe, wird die Leuchtmanufaktur diese Änderung durchführen. Er ist allerdings berechtigt, solche Änderungen zu verweigern, die ihm künstlerisch/gestalterisch nicht vertretbar erscheinen. Verweigert die Leuchtmanufaktur die Durchführung von Änderungen oder entscheidet sich der Auftraggeber trotz der Änderungen gegen eine Nutzung der Designvorlagen, gilt der o.g. Absatz entsprechend.
Der Auftraggeber ist bis zur Entscheidung über die Nutzung nicht befugt, die Vorlagen des Designers ohne dessen Zustimmung zu veröffentlichen und/oder als Schutzrecht anzumelden. Er macht die Vorlagen ohne Zustimmung des Designers auch weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Leuchtmanufaktur entwickelten Designvorlagen nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Designer zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Designers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
Entscheidet sich der Auftraggeber zur Verwertung der Designvorlagen, ist der Designer verpflichtet, ihm die entsprechenden Nutzungsrechte einzuräumen. Erfordert die Auftragsabwicklung die Inanspruchnahme der Leistung eines Dritten, ist der Designer bevollmächtigt, die entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder der Leuchtmanufaktur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf Erstellung eines Entwurfs für ein Produktdesign und gegebenenfalls auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Designer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus § 97 ff. UrhG zu.
Die Ausarbeitungen, Entwicklungen, Modelle, Unterlagen, Daten, Entwürfe und Zeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung und/oder Änderung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Entwurfsvergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
Die Leuchtmanufaktur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Leuchtmanufaktur.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Die Leuchtmanufaktur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Leuchtmanufaktur, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.
Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung für die Entwurfsarbeiten. Sie begründen regelmäßig kein Miturheberrecht.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen im Falle der Nutzungsrechtseinräumung nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
4. Werkhonorar und Vergütung
Für die Entwicklung der Designvorlagen ist das vereinbarte Werkhonorar zu zahlen. Wünscht der Auftraggeber nach Vorlage vertragsgemäßer Designentwürfe die Durchführung von Änderungen, kann der Designer dafür eine gesonderte Vergütung fordern. Fehlt es an einer Vereinbarung zur Höhe des Werkhonorars und/oder der Vergütung für die vom Auftraggeber gewünschten Änderungen, hat der Designer Anspruch auf die nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung.
Das Werkhonorar für die Designentwicklung ist bei Vorlage der vertragsgemäßen Entwürfe fällig, die Vergütung für die Durchführung von Änderungen nach der Ablieferung der geänderten Vorlagen. Der Auftraggeber hat diese Zahlungen auch dann zu leisten, wenn er sich gegen eine Nutzung entscheidet. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Zeichnungen etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. Die Leuchtmanufaktur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt der Leuchtmanufaktur entsprechende Vollmacht.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Leuchtmanufaktur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Leuchtmanufaktur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos und Modellen etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung fällig.
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
7. Eigentumsvorbehalt und Rückgabepflicht
Sämtliche Ausarbeitungen, Entwicklungen, Modelle, Unterlagen, Daten, Entwürfe und Zeichnungen bleiben im Eigentum des Designers. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, spätestens 3 Monate nach Lieferung unbeschädigt an den Designer zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Beschädigung oder Verlust der Ausarbeitungen, Entwicklungen, Modelle, Unterlagen, Daten, Entwürfe und Zeichnungen hat der Auftraggeber die zur Wiederherstellung erforderlichen Kosten zu ersetzen, es sei denn, dass er die Beschädigung oder den Verlust nicht zu vertreten hat. Dem Designer bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
8. Digitale Daten
Die Leuchtmanufaktur ist nicht verpflichtet, Dateien, 2D/3D-Entwürfe oder sonstige Datensätze, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Leuchtmanufaktur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Leuchtmanufaktur geändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. Die Leuchtmanufaktur haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Leuchtmanufaktur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers oder seines Beauftragten entstehen.
9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Produktexemplare
Vor Beginn der Serienfertigung ist der Prototyp mit der Leuchtmanufaktur abzustimmen. Die Produktionsüberwachung durch die Leuchtmanufaktur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Leuchtmanufaktur berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber der Leuchtmanufaktur fünf einwandfreie Produktexemplare unentgeltlich. Die Leuchtmanufaktur ist berechtigt, diese Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und im übrigen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber auch unter Verwendung der Arbeiten des Designers hinzuweisen.
10. Gewährleistung
Die Leuchtmanufaktur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Muster, Unterlagen, Vorlagen etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Leuchtmanufaktur geltend zu machen.
11. Haftung
Die Leuchtmanufaktur haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Leuchtmanufaktur gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Leuchtmanufaktur kein Auswahlverschulden trifft. Die Leuchtmanufaktur tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
Sofern die Leuchtmanufaktur selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Leuchtmanufaktur zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
Der Auftraggeber stellt der Leuchtmanufaktur von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen der Leuchtmanufaktur stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Produkt, Text, Bild und Gestaltung sowie die Ausführbarkeit der Produktion.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des Designers. Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit, die gebrauchs- und geschmacksmusterrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Leuchtmanufaktur nicht.
12. Schlußbestimmungen
Sofern sich aus dem Bestätigungsschreiben der Leuchtmanufaktur nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Leuchtmanufaktur.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Derartige Bestimmungen werden dann durch solche ersetzt, die aus wirtschaftlicher Sicht den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz der Leuchtmanufaktur, soweit gesetzlich zulässig. Die Leuchtmanufaktur ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Stand: 18. Juni 2014